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Schöffenwahl 2023

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden oder bei den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Informationen sind im Internet unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ erhältlich.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 01.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei der unten genannten Stelle persönlich abgeben.

Bei der Bewerbung für Jugendschöffen sind die Vorschläge spätestens bis zum 10.03.2023 abzugeben.

Stadtverwaltung Beilngries, Hauptstr. 24, 92339 Beilngries, I. Stock, Zi-Nr. 13,

Mail: lenz@beilngries.bayern.de

Einen Bewerbungsbogen für das Schöffenamt können Sie nachfolgend herunterladen.

Für die Schöffenwahl ist der Bewerbungsvordruck verbindlich vorgeschrieben. Für die Jugendschöffenwahl ist der Bewerbungsvordruck nicht verbindlich vorgeschrieben, sollte aber verwendet werden.

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