Bekanntmachung der Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am 25.07.2015, wurde entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. b) VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:

Die Stadt Beilngries hat die nicht unerhebliche Änderung des Leistungsgegenstandes in Form der Erweiterung des Erschließungsgebietes einerseits, sowie der Anhebung der geforderten Mindestbandbreiten andererseits beschlossen. Diese nicht unerhebliche Änderung des Leistungsgegenstandes und Erschließungsgebietes im laufenden Auswahlverfahren wäre vergaberechtswidrig, da dies eine Verletzung von wesentlichen Verfahrensgrundsätze wie des Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bisher nicht beteiligten, potentiellen Bietern darstellen würde. Daher war das laufende Auswahlverfahren aufzuheben, um die Leistungsbeschreibung entsprechend anpassen zu können.

Die Stadt Beilngries beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern mit geänderter Leistung und erweitertem Erschließungsgebiet durchzuführen und wird die entsprechende Bekanntmachung schnellstmöglich veröffentlichen.