Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGANetzes
nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am
02.06.2016, wurde entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. b)
VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:
Die Gemeinde Beilngries hat die nicht unerhebliche Änderung des Leistungsgegenstandes in Form
der Erweiterung des Erschließungsgebietes einerseits, sowie der Anhebung der geforderten
Mindestbandbreiten andererseits beschlossen. Diese nicht unerhebliche Änderung des
Leistungsgegenstandes und Erschließungsgebietes im laufenden Auswahlverfahren wäre
vergaberechtswidrig, da dies eine Verletzung von wesentlichen Verfahrensgrundsätze wie des
Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bisher nicht beteiligten, potentiellen Bietern darstellen würde.
Daher war das laufende Auswahlverfahren aufzuheben, um die Leistungsbeschreibung entsprechend
anpassen zu können.
Die Gemeinde Beilngries beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie
Bayern mit geänderter Leistung und erweitertem Erschließungsgebiet durchzuführen und wird die
entsprechende Bekanntmachung schnellstmöglich veröffentlichen.