Sie möchten gerne ehrenamtlich bei den Kommunalwahlen (Wahl des Landrats, 1. Bürgermeisters, Stadtrats und Kreistags) am 8. März 2026 und ggf. bei einer Stichwahl am 22. März 2026 in einem Wahlbezirk mithelfen?
Dann melden Sie sich doch bei uns! Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Die Stadt Beilngries benötigt für diese Wahl ca. 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Stadtverwaltung und den freiwilligen Helfern der sich bewerbenden Parteien und Gruppierungen sind wir vor allem auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Hauptsächlich für die Briefwahl und die Beilngrieser Urnenwahlbezirke werden Wahlhelfer gesucht.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Für die Ausübung sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Ihre Meldung ist selbstverständlich freiwillig und verpflichtet Sie nicht, bei zukünftigen Wahlen helfen zu müssen.
Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, am Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“
Auch wenn sie bereits bei einer Wahl mitgewirkt haben, benötigen wir dennoch ihre Anmeldung!
Welche Aufgaben sind auszuüben?
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung mit Hilfe des Wählerverzeichnisses bzw. des Wahlscheins
- Ausgabe der Stimmzettel (nur in einem Urnenwahlbezirk)
- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung an die Stadtverwaltung
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und Ermittlung des Ergebnisses
- Auszählung der Stimmzettel
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
- Die Urnenwahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal.
- Es wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Einteilung übernimmt der Wahlvorsteher in Absprache mit den weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands.
- An der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder teil.
- Der Briefwahlvorstand trifft sich um 15:30 Uhr des Wahltages (genaue Uhrzeit und Ort wird mit der Berufung bekanntgegeben), entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt dann ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.
Wie werde ich auf das ehrenamtliche Wahlamt vorbereitet?
- Für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher, Schriftführer und stellvertretende Schriftführer wird ein Schulungstermin angeboten. Die Teilnahme an der Schulung ist verpflichtend. Falls Interesse besteht, können die Beisitzer freiwillig an der Schulung der Wahlvorsteher teilnehmen, ansonsten werden diese am Wahltag vor Beginn der Wahl durch den Wahlvorsteher geschult bzw. eingewiesen.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Diese Berufung gilt auch für eine evtl. notwendige Stichwahl!
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein „Erfrischungsgeld" in Höhe von 70,00 €, bei einer evtl. notwendigen Stichwahl nochmals 70,00 €. Haben wir Ihr Interesse geweckt?.
Auskünfte erteilt Herr Robert Lenz unter der Tel.Nr.: 08461 707-16 Frau Kerstin Seidenbusch unter der Tel.-Nr.: 08461/707-19.
