Landkreis Eichstätt fördert Mehrwegwindeln

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 18.05.2021 wurde die Förderung der Mehrwegwindeln durch die Mitglieder einstimmig beschlossen.

Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.

Bis ein Kind trocken ist, werden im Durchschnitt ca. 5.000 Windeln benötigt. Das macht allein in Deutschland täglich 8,4 Millionen Windeln. Diese landen, ohne sich große Gedanken zu machen, im Müll. Rund 20.000 Fußballfelder gefüllt mit Windeln ergeben sich innerhalb eines Jahres. Da sich Windeln erst nach ca. 500 Jahren zersetzen sind die großen Müllmengen wirklich problematisch.

An diesen Zahlen zeigt sich, dass nachhaltige und moderne Lösungen im Bereich der Baby- und auch Altenpflege dringend erforderlich sind.

Der Landkreis Eichstätt fördert mit 120,00 Euro pro Kind die Verwendung von Mehrweg-Windeln. Dies kann sowohl für Babys als auch für Personen mit medizinischer Notwendigkeit (z. B. bei Inkontinenz) sein.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Kind mit dem Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft leben und im Landkreis Eichstätt gemeldet sein. Das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate sein. Im Falle der Inanspruchnahme eines Windeldienstes oder Miet-Windeln muss die Laufzeit der Verträge mindestens ein Jahr betragen.

Mehrwegwindeln sind gesünder als Einwegwindeln. Man weiß woraus sie bestehen und kann selbst entscheiden, mit welchen Fasern die zarte Babyhaut in Berührung kommt. Zudem erfährt das Kind einen natürlichen Umgang mit seiner eigenen Hygiene.

Stoffwindeln sind auch gut für den Geldbeutel. Je nach Marke fallen zwischen 900 und 2.100 Euro während der gesamten Wickelzeit pro Kind an. Dieses Geld landet wortwörtlich in der Mülltonne. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Zubehör und Abfallgebühren. Die Anschaffungskosten für Mehrwegwindeln sind zwar am Anfang sehr hoch, jedoch sind sie über die gesamte Wickelzeit gesehen um 30 – 50 Prozent billiger. Ein weiterer Vorteil ist, dass man diese auch noch für ein zweites oder drittes Kind benutzen kann. Hier fallen dann nur noch die Waschkosten an.

Der Zuschuss kann mit dem Formular beantragt werden. Einfach den Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen postalisch oder per Mail an das Landratsamt übermitteln.

Anschließend wird der Zuschuss auf ihr Konto überwiesen.

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne Montag- und Dienstagvormittag an 08421 70-173.

Viel Spaß beim Mehrweg-Wickeln.

Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln (40,6 KB)