Ferienbetreuung für Grundschulkinder – Schuljahr 2026/2027

 Ferienbetreuung für Grundschulkinder – Schuljahr 2026/2027

Die Stadt Beilngries bietet ab dem Schuljahr 2026/2027 erstmals eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder an.

Hintergrund sind insbesondere der stufenweise kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie der ermittelte Bedarf aus der durchgeführten Elternumfrage.

Die Ferienbetreuung bietet Familien während ausgewählter Ferienwochen eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit.


Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Kinder der Grundschule Beilngries (1.–4. Klasse).

Ferienwochen 2026/2027

Die Ferienbetreuung findet in folgenden Ferienwochen statt:

1. Woche Osterferien
 22.03.2027 – 25.03.2027

1. Woche Pfingstferien
 18.05.2027 – 21.05.2027

Sommerferien I
 02.08.2027 – 06.08.2027

Sommerferien III
 06.09.2027 – 10.09.2027

Die angebotenen Ferienwochen wurden auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen sowie unter Berücksichtigung der Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen festgelegt.


Betreuungszeiten & Gebühren

Betreuungsmodelle

Teilzeit: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

Vollzeit: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

 Für das Zustandekommen einer Ferienbetreuungswoche ist grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Kindern erforderlich.


Betreuungsmodell      5 Betreuungstage         4 Betreuungstage*

Teilzeit                         160,00 €                             128,00 €

Vollzeit                         200,00 €                             160,00 €

* z. B. bei Ferienwochen mit einem Feiertag.

Die Gebühren verstehen sich jeweils zzgl. der Kosten für das gebuchte Mittagessen.


Mittagessen

Das Mittagessen kann freiwillig, jedoch ausschließlich für die gesamte gebuchte Ferienwoche gebucht werden.

Ferienwoche                     Kosten

 5 Betreuungstage            21,00 €

4 Betreuungstage             16,80 €

 Die Kosten für das Mittagessen werden gemeinsam mit dem Betreuungsbeitrag per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Getränke sowie ggf. Frühstück oder Brotzeit sind selbst mitzubringen.


 Bring- und Abholzeiten

Bringzeit:  08:00 Uhr – 09:00 Uhr

Abholzeiten

Teilzeit: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Vollzeit: 15:30 Uhr – 16:00 Uhr


Anmeldung & Nachmeldung

Eine Anmeldung bzw. Nachmeldung ist ausschließlich wochenweise und verbindlich möglich.


Nachmeldungen

Eltern, deren ursprünglich gewählte Ferienwoche aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden kann, können ihr Kind für eine der angebotenen Ferienwochen nachmelden.

Dies gilt ebenso für Eltern, die ihr Kind zusätzlich für weitere Ferienwochen anmelden möchten.

Hierfür ist lediglich das Nachmeldeformular auszufüllen. Eine erneute vollständige Anmeldung ist nicht erforderlich.


Neuanmeldungen

Eltern, die ihr Kind bisher noch nicht zur Ferienbetreuung angemeldet haben, verwenden bitte weiterhin das reguläre Anmeldeformular.

Das reguläre Anmeldeformular sowie das Nachmeldeformular stehen weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit.


Nachmeldefrist: 25.09.2026

Die Formulare können eingereicht werden:

Persönlich im Rathaus (2. Obergeschoss, Zimmer 24)

Per Post

Per E-Mail an bischof@beilngries.bayern.de


Weitere Informationen

Die Buchung erfolgt ausschließlich wochenweise und verbindlich. Eine tageweise Buchung ist nicht möglich.

Es besteht keine Anwesenheitspflicht während der gebuchten Ferienwoche. Der Gesamtbeitrag der gebuchten Ferienwoche ist unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes vollständig zu entrichten.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Ferienwoche möglich. Bei einer späteren Stornierung werden die gebuchten Kosten fällig.

Der Betreuungsbeitrag einschließlich der Kosten für das gebuchte Mittagessen wird jeweils ca. drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienwoche per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Sollte der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden können oder eine Lastschrift von der Bank zurückgegeben werden, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den offenen Betrag unverzüglich zu begleichen.

Ist der vollständige Betreuungsbeitrag bis zum Beginn der Ferienbetreuung nicht eingegangen, ist eine Teilnahme an der Ferienbetreuung leider nicht möglich.

Bei Fragen zur Ferienbetreuung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Annette Bischof