Der Stadtrat der Stadt Beilngries hat am 30.07.2026 eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Beilngries (Kostensatzung) sowie das Kommunale Kostenverzeichnis als Anlage hierzu beschlossen.
Die Satzung mit dem Kommunalen Kostenverzeichnis tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung und das Kommunale Kostenverzeichnis liegen in der Verwaltung der Stadt Beilngries, Hauptstraße 24, 92339 Beilngries, I. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Beilngries, den 04.08.2026
Stadt Beilngries
gez.
Helmut Schloderer
1. Bürgermeister