Volksfestzug am Sonntag, den 1. September 2024 um 14:00 Uhr

Appell an alle noch nicht angemeldeten Vereine und Gruppen zur Teilnahme am Beilngrieser Volksfestzu

Vereine und Verbände bzw. sonstige Gruppen und Interessierte, die Interesse an einer Beteiligung haben, werden gebeten, sich diesbezüglich mit dem Organisator, Herrn Alois Vieracker, Beilngries, Utzmühlstraße 7, Telefon 08461 1422 oder mit der Stadtverwaltung Beilngries, Frau Angela Plankl, Telefon 08461 707-32, plankl@beilngries.bayern.de bis spätestens 16. August 2024 in Verbindung zu setzen.

Kinder beim Volksfestzug

Kinder, die am Volksfestzug mit einem geschmückten Fahrrad in der Fahrradgruppe der Schulkinder zu Beginn des Festzuges teilnehmen möchten, sollten sich ab 13:30 Uhr am Aufstellungsplatz in der Alten Ingolstädter Straße bei Blumen Löw einfinden. Der Zug profitiert sehr davon, wenn die Fahrräder schön verziert und geschmückt sind.

Die Kinder (sowie auch alle anderen Kinder, die am Festzug teilnehmen) erhalten kurz vor Beginn des Festzuges einen Teilnahmegutschein ausgehändigt, den sie am Volksfestmontag, an dem auch der Kindernachmittag stattfindet, nach den Kinderspielen am FC-Sportplatz um ca. 13:15 Uhr gegen Freifahrtchips einlösen können. Die gekennzeichneten Ausgabestellen sind nach folgenden Altersgruppen aufgeteilt: Kindergartenkinder bis 6 Jahre; Schulkinder von 7 bis 8 Jahren; Schulkinder von 9 bis 11 Jahren und Schulkinder ab 12 Jahren. Besondere Fahrchipwünsche können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Materialausgabe für den Volksfestzug

Die Abholung der Pappe und Latten für die Teilnehmer des Volksfestzuges 2024 ist ab sofort während der Öffnungszeiten im Städtischen Bauhof, jedoch nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung
(Telefon 08461 605853 oder Handy-Nr. 0171 4947439)
möglich.

Die Öffnungszeiten im Städtischen Bauhof  sind:

Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Am Samstag, 31. August 2024 ist der Bauhof von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag ist keine telefonische Voranmeldung notwendig.

Vorbestellung Tannengrün:

Das Tannengrün ist bis spätestens 26. August 2024 bei Frau Plankl, Bauleitplanung, Telefon 08461 707-32 oder plankl@beilngries.bayern.de vorzubestellen.

Es kann am Samstag, den 31. August 2024 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bauhof abgeholt werden. Die jeweilige Ausgabe der Materialien erfolgt im Städtischen Bauhof an der Altmühlbrücke.

 

Merkblatt für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen

hier herunterladen

Hinweise zum Versicherungsschutz

neben der abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung der Stadt Beilngries sind von den Beteiligten bzgl. der Verkehrs- und Betriebssicherheit einige Bestimmungen zu beachten:

1. Die im Rahmen des Umzuges eingesetzten Fahrzeuge müssen verkehrs- und
betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung entsprechen.
2. Die Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
3. Durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten dürfen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden.
4. Für jede beförderte Person ist eine Sitzfläche zu schaffen.
5. Das Fahrzeug darf nicht überladen werden!!!
6. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen.
7. Die zusätzlichen Aufbauten einschließlich Sitzflächen müssen rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sein und dass insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet ist.
8. Die beförderten Personen müssen durch ein Geländer von ausreichender Höhe und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sein.
9. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen gelten als von der Vorschriften des Zulassungs- verfahrens nach § 18 Abs. 1 der Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgenommen, wenn sie auf öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden. Dies gilt nur, wenn
a) für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Betriebserlaunis erteilt wurde und diese vorliegt und
b) für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes amtliches Kennzeichen zu- geteilt ist.
10. Zum Führen der Zugmaschinen auf öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen ist die Fahrerlaubnis der Klasse 5 ausreichend, wenn der Fahrzeugführer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
11. Personen dürfen während des Umzuges auf Anhängern mitgenommen werden, wenn

  • deren Ladefläche eben, tritt- und rutschfest ist,
  • für jeden Sitz und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Ver- letzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht,
  • und die Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sind.

12. Auf der An- und Abfahrt zu den Veranstaltungen dürfen keine Personen auf den Anhängern mitgenommen werden.

13. Diese Ausnahmen ab Nr. 9. gelten nur, wenn

  • für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen von solchen Brauch- tumsveranstaltungen zurückzuführen sind.
  • die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit sowie bei den An- und Abfahrten mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden und
  • die Fahrzeuge auf den An - und Abfahrten für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h nach § 58 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind.

Dem Halter der landwirtschaftlichen Zugmaschine bzw. des Anhängers legen wir eine Meldung an dessen Haftpflichtversicherung nahe. 

Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes